Bitte beachten Sie:


Wir sind stets bemühet unser Service zu optimieren und haben folgende Infos für Sie zusammengestellt:

Beförderungspflicht:
Unsere Taxis haben Beförderungspflicht, auch vom "ersten Platz" am Bahnhof Aarau.
Die Fahrgäste, die eine Gefährdung unseres Betriebes darstellen wie zahlungsunfähigkeit, ansteckend krank, stark beschmutzt, aggressiv, Chauffeur in Stresssituation setzen, .... werden ausgenommen.

Unsere Fahrzeuge werden zu Ihrer wie auch zu unserer Sicherheit überwacht.

Beförderung von Sachen:
Grundsätzlich nehmen wir die von Ihnen mitgeführte Sachen, sofern sie im Innenraum des Fahrzeuges Platz haben, auch mit. Gefährliche Sachen, die unsere Taxi beschmutzen oder beschädigen könnten wie auch Chauffeure gefährden, nehmen wir nicht mit. Unsere Taxis sind keine Rauch, -Trink, -Essgelegenheitsfahrzeuge.

Unsere Kunden schätzen ein sauberes Taxifahrzeug.

Kindersitzpflichtige Fahrten / Leerfahrten:
Fahrten die Kindersitzpflichtig sind, führen wir nicht aus. Unsere Fahrzeuge sind nicht speziell eingerichtet, für solche Fahrten.

Leerfahrten die entstehen durch unkorrekte Bestellung (wie keine Angaben über Kinder, Anzahl,  Grösse und wieviel Gepäck) übernimmt der Kunde.

Fahrzeug, -Fahrer, -Firmawahl:
Am Aarauer Bahnhoftaxistandplatz hat jeder Gast das Recht Fahrzeug, Fahrer, wie auch Firma nach eigenem Wunsch oder Bedarf, frei zu wählen.

Taxiuhr:
Unsere plombierten Taxiuhren entsprechen den neuesten Normen. Bei Unklarheiten, achten Sie auf die Plombe oder melden Sie sich bei unserer Zentrale.

Zahlungspflicht:
(ab 01. 07. 2017) Bei telefonisch bestellten Taxis (sofort), Zahlungspflicht beginnt sobald das Taxi dienstbereit an bestellten Ort steht. Wenn dass Taxi auf bestimmten Zeit vorbestellt ist, ab dieser Zeit beginnt die Zahlungspflicht.

Bezahlung:
Taxifahrt muss sofort oder spätestens am Ende der Fahrt in bar (und nicht mit 1000 Franken Note) bezahlt werden. Die Pflicht des Kunden ist es, Wechselgeld zu überprüfen.

Der Chauffeur ist berechtigt, vor der Fahrt, die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls im voraus einzukassieren.

Strecken / Dreieckfahrten:
Die kürzeste Strecke zum Ziel, gehört zu unserer Pflicht, ausser gibt es eine sinnvolle Alternative. Diese Möglichkeit, muss zuerst mit dem Gast abgesprochen werden.

Dreieckfahrten (nicht von und nicht zum Bahnhof) müssen bei telefonischer Bestellung voll umfänglich erwähnt werden, so das wir Sie über den Preis informieren können.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Verständnis.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir für Sie gerne zur Verfügung.